Entgegennahme Dienstleistung von mediamarc GmbH

Allgemeines

Sämtliches während der Zusammenarbeit erarbeitetes Bild- und Videomaterial kann, sofern es keine vertraulichen Informationen enthält, durch beide Parteien zu Marketingzwecken weiterverwendet werden.

Die Leistungen der entsprechenden Positionen können, sofern nicht aufeinander aufbauend, beliebig kombiniert und einzeln bestellt werden.

Die bestellten Leistungen gelten als Kostenrahmen. Deren Einsatz kann situativ nach Absprache mit der verantwortlichen Kundenprojektleitung jederzeit angepasst werden. Die mediamarc Mitarbeitenden rapportieren ihre Leistungen transparent.

Die ausgewiesenen Stundenansätze gelten während den üblichen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag jeweils von 08:00 – 17:00 Uhr). Ein Arbeitstag beträgt acht Stunden.

Fallen auf Kundenwunsch spezielle Material-, Lizenz-,Reise- oder Übernachtungsspesen an, werden diese transparent weiterverrechnet.

Für die Schweiz verstehen sich alle Preisangaben in Schweizer Franken exklusiv Mehrwertsteuer.

Für Europa verstehen sich alle Preisangaben in Euro exklusiv Mehrwertsteuer, zudem geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge).

Zahlungskonditionen 

Die erbrachten Leistungen werden jeweils monatlich, mit einer Zahlungsfrist von 20 Tagen, in Rechnung gestellt. Wir erlauben uns, nach dieser Zahlungsfrist, gemäss schweizerischem Obligationenrecht Artikel 104, einen Verzugszins zu erheben.

Zahlungsmodalitäten für Projekte ab CHF 5’000

Für Projekte mit einem Auftragswert ab CHF 5’000 Netto erfolgt die Rechnungsstellung in zwei Raten:

  • 50 % des Gesamtbetrags werden bei Projektstart fällig, spätestens mit Beginn der Vorproduktion.
  • Die verbleibenden 50 % werden nach Projektabschluss und erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Die erste Teilzahlung muss innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung beglichen werden, um mit der Produktion fortzufahren. Die zweite Teilzahlung ist innerhalb von 20 Tagen nach Abschluss des Projekts zu leisten.

Sollte die erste Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, behalten wir uns vor, die Projektarbeiten zu pausieren, bis die ausstehenden Zahlungen eingegangen sind.

Leistungen von mediamarc GmbH

Allgemein

Über den Umfang sowie die spezifischen Nutzungsbedingungen der einzelnen Dienstleistungen (Dienste und Zusatzdienste) von mediamarc GmbH geben die aktuellen Broschüren, die Angebotsbedingungen und die Webseite von mediamarc GmbH Auskunft. mediamarc GmbH kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen. Es besteht kein Anspruch der Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der mediamarc GmbH Infrastruktur oder auf die Beibehaltung von darüber zugänglichen Dienstleistungen. mediamarc GmbH ist jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.

Unterhalt

mediamarc GmbH besorgt den Unterhalt ihrer Infrastruktur. Es behebt während der Betriebszeiten Störungen, welche in ihrem Einflussbereich liegen, innert angemessener Frist. Wird mediamarc GmbH wegen Störungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht in ihrer Infrastruktur liegt, können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. mediamarc GmbH ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. zu unterbrechen oder einzuschränken.

Verzeichnis

mediamarc GmbH oder von ihr beauftragte Dritte tragen auf Wunsch des Kunden dessen Angaben in ein Verzeichnis ein. Es besteht keine Verpflichtung, die von Kunden für den Eintrag angegebenen Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Konditionen

Die von mediamarc GmbH definierten Preise gelten als gültig, sobald diese in einem Angebot von Seiten des Kunden bestätigt werden. Die Leistungen sind von Projekt zu Projekt unterschiedlich. Aus Seiten mediamarc GmbH werden die genauen Leistungen, welche im Angebot definiert sind, fristgereich ausgeführt.

Werbung

mediamarc GmbH ist berechtigt, den Namen, sowie das Logo des Kunden zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Diese auf der Webseite, in Broschüren, in Präsentationen sowie anderen Öffentlichen Werbemittel entschädigungslos und ohne Absprache mit dem Kunden zu verwenden.

Leistungen des Kunden

Auftragserteilung

Wird ein Angebot vom Kunden per Bexio bestätigt, gilt dieser als erteilt. Der Kunde verpflichtet sich somit, die Dienstleisung entgegenzunehmen. mediamarc GmbH stellt dem Kunden nach der Erteilung des Auftrags eine Auftragsbestätigung zu.

Bezahlung

Der Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich. Die Zahlungsfrist auf Rechnung beträgt 20 Tage. Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt folgen Mahnungen seitens mediamarc GmbH in 3 Mahnstufen.

Passwörter etc.

Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login Daten etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen. mediamarc GmbH übernimmt keine Haftung.

Kundenangaben, E-Mail-Adresse

Der Kunde ist verpflichtet, mediamarc GmbH über die aktuell gültige Vertrags-, Rechnungs- und E-Mail-Adresse zu informieren. mediamarc GmbH kann dem Kunden vertragsrelevante Informationen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Produkte- oder AGB-Änderungen, betriebliche Informationen wie Wartungsarbeiten etc.) auf die letzte von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder über andere elektronische Kommunikationskanäle rechtsgültig zustellen. Die Verwendung der Kundenangaben und der E-Mail-Adresse zu Marketingzwecken ist in der Datenschutzerklärung geregelt.

Rechts- und vertragskonforme Benutzung

Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung der von mediamarc GmbH bezogenen Dienstleistungen verantwortlich. Als rechts- bzw. vertragswidrig gelten namentlich

  • Unlautere Massenwerbung (Spam)
  • Belästigen oder Beunruhigen von Dritten
  • Behinderung Dritter bei der Benutzung von Fernmeldediensten
  • Hacking (Eindringversuche etc.), Ausspionieren anderer Internetbenutzer oder von deren Daten und betrügerische Angriffe (Phishing)
  • Schädigen oder Gefährden der Fernmeldeinfrastruktur oder der Geräte Dritter durch schädliche Software Übermittlung oder Zugänglichmachen rechtswidriger Inhalte
  • Bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, mediamarc GmbH Auskunft über die Nutzung zu erteilen.

Verantwortung für den Inhalt

Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Sprache, Daten in jeglicher Form) verantwortlich, den er von mediamarc GmbH produzieren oder bearbeiten lässt oder den er allenfalls Dritten zugänglich macht.

Verantwortung für die Verwendung der von mediamarc GmbH produzierten Daten

Der Kunde ist für jede Verwendung der von mediamarc GmbH produzierten Daten, auch für durch Drittpersonen produzierten Daten, verantwortlich. Er hat insbesondere alle infolge Benutzung der von mediamarc GmbH bezogenen Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Stellt der Kunde die von mediamarc GmbH bezogenen Dienstleistungen Minderjährigen zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. mediamarc GmbH stellt – im Rahmen der technischen Möglichkeiten – Sperrmöglichkeiten zur Verfügung.

 

Preise

Allgemein

Massgebend sind jeweils die aktuellen auf mediamarc.gr publizierten Preise und Gebühren (z.B. Bearbeitungs- und Servicegebühren) von mediamarc GmbH. mediamarc GmbH kann Preise und Gebühren unmittelbar vor der Verwendung einer bestimmten Dienstleistung bekannt geben.

Beginn Zahlungspflicht; Sperren

Die Zahlungspflicht beginnt in der Regel mit der Erteilung des Auftrags. Auch während der allfälligen Sperre einer Dienstleistung werden dem Kunden die vertraglich geschuldeten Preise in Rechnung gestellt. Vorbehältlich anders lautender rechtlicher Vorgaben erhebt mediamarc GmbH für das Sperren und Entsperren eine Sperrgebühr.

Missbräuche

Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann mediamarc GmbH den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Auftragsbestätigung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss oder bei der Bestellung.

 

Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Allgemein

mediamarc GmbH erstellt die Rechnung aufgrund der effektiv bezogenen Dienstleistung sowie deren Spesen. mediamarc GmbH kann verschiedene Rechnungen des Kunden zusammenfassen und geringfügige Rechnungsbeträge zusammen mit einer nachfolgenden Rechnung erheben.

Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 20 Tage. Einwände des Kunden zu Benützungsgebühren müssen innerhalb von sechs Monaten nach der beanstandeten Benutzung erfolgen. Danach gelten sie als vom Kunden akzeptiert.

Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so kann mediamarc GmbH verlangen, dass der unbeanstandete Teil der Rechnung fristgerecht bezahlt wird. Mit Beendigung des Projektes werden alle ausstehenden Beträge (d.h. auch Restlaufgebühren bis zum Ablauf einer noch laufenden Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer) fällig.

Jede Partei kann unbestrittene Gegenforderungen zur Verrechnung bringen.

Zahlungsverzug

Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfänglich bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und mediamarc GmbH kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder das Projektfrist- und entschädigungslos auflösen.

Mahnung

Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die mediamarc GmbH durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde mediamarc GmbH einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung. mediamarc GmbH kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür dem beigezogenen Dritten direkt Mindestgebühren zu bezahlen und ihm darüber hinaus dessen individuelle Aufwände und Auslagen zu entschädigen, die für das Inkasso notwendig sind.

Sicherheit

mediamarc GmbH kann eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Die Bezahlung des in der Auftragsbestätigung definierten Preises wird in zwei Teilzahlungen unterteilt. Die ersten 50% werden als Anzahlung vor der Produktion jeweils bis spätestens 7 Tage vor der Produktion an mediamarc GmbH überwiesen. Die restlichen 50% des in der Auftragsbestätigung definierten Preises werden auf Ende der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Leistet der Kunde die Sicherheit nicht, kann mediamarc GmbH die gleichen Massnahmen treffen wie beim Zahlungsverzug.

Datenschutz

Wie mediamarc GmbH Daten des Kunden bearbeitet und welche Einflussmöglichkeiten der Kunde hierbei hat, ist in dem unter https://mediamarc.ch/datenschutzerklaerung abrufbaren Dokument „Datenschutzerklärung“ festgehalten. Das Dokument „Datenschutzerklärung“ kann unter anderem auch per Mail von mediamarc GmbH angefordert werden.

Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Projektes erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und deren Inhalte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen von mediamarc GmbH verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte von Dritten und wird mediamarc GmbH dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde mediamarc GmbH schadlos zu halten.

 

Benutzungseinschränkungen/Gewährleistung

Unterbrüche

mediamarc GmbH bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Dienstleistungen geben.

Dienste Dritter

Für die Generierung von Daten sowie der Verkehr der Daten auf Drittanbieter bestehen keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support.

Risiken bei der Dienstleistungsbenutzung; Massnahmen mediamarc GmbH

mediamarc GmbH trifft Vorkehrungen, um ihre Dienstleistung vor Eingriffen Dritter zu schützen. Sie kann jedoch keine Gewähr bieten, dass nicht Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing-Angriffe etc. die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur (z.B. Lizenzen, Software, Accounts, etc.) des Kunden beschädigen oder ihn anderweitig schädigen.

mediamarc GmbH kann keine Verantwortung übernehmen für Inhalte, welche der Kunde von mediamarc GmbH übermitteln oder bearbeiten lässt oder die er Dritten zugänglich macht. Inhalte, welche der Kunde über die Telekommunikationsnetze erhält. Die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit sowie zeitgerechte Zustellung von Informationen, welche von Dritten erstellt, bei Dritten abrufbar bzw. über die Dienstleistungen von mediamarc GmbH zugänglich gemacht werden.

 

Haftung von mediamarc GmbH

Allgemeine Haftungsbestimmung

Die Haftung von mediamarc GmbH für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Schäden infolge Downloads ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.

Höhere Gewalt

mediamarc GmbH haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt (Umweltkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Tod, etc.) zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall). Wird aus Gesetzesgründen das Aufnehmen von Bild und Videomaterial verboten haftet mediamarc GmbH nicht.

Bezug von Dienstleistungen Dritter

Benutzt der Kunde seine Kanäle zum Bezug von Dienstleistungen Dritter, ist mediamarc GmbH – soweit nicht ausdrücklich Anderes vereinbart – nicht Vertragspartnerin, weder betreffend den Dienstleistungen noch der Zahlung. mediamarc GmbH übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für derartig bestellte oder bezogene Dienstleistungen, auch dann nicht, wenn sie das Inkasso von Drittforderungen durchführt.

 

Dauer und Kündigung

Allgemein

Die in der Auftragsbestätigung definierte Dienstleistung kann während der Laufzeit des Projektes nicht angepasst werden.

Änderungen bei Preisen und Dienstleistungen

mediamarc GmbH behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die Besonderen Bedingungen und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt mediamarc GmbH dem Kunden in geeigneter Weise (z.B. auf der Auftragsbestätigung oder per E-Mail) bekannt. Erhöht mediamarc GmbH Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändert mediamarc GmbH eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, informiert mediamarc GmbH rechtzeitig im Voraus und der Kunde kann die betroffene Dienstleistung (z.B. bei Optionen nur diese, nicht aber die zugrundeliegende Leistung) bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt mediamarc GmbH die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen.

Änderungen der AGB 

mediamarc GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Es gilt die jeweils aktuelle, auf der www.mediamarc.ch Website publizierte Fassung.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

Gerichtsstand ist Chur. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten (vgl. insb. Art. 32 und 35 ZPO für Konsumenten).

November 2024